Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sven Felber, smart home feeling, Ubostraße 48, 81245 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über KNX-Dienstleistungen, Gebäudeautomation, Programmierung, Wartung, Rekonstruktion und Notdienst-Einsätze.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Bei Online-Terminbuchungen gilt: Die Buchungsbestätigung per E-Mail stellt die Annahme des Auftrags dar.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen KNX-Standards und VDE-Normen.

Es gelten die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  • Stundensätze: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, mindestens je angefangene halbe Stunde
  • Fahrtkosten: 1,30 €/km ab Firmensitz München
  • Zuschläge: Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8–17 Uhr) gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zuschläge

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Bei Neukunden oder Aufträgen über 5.000 € netto kann eine Anzahlung von bis zu 50 % vereinbart werden.

Vereinbarte Termine werden nach bestem Bemühen eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfrist angemessen.

Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • Der Zugang zu den Räumlichkeiten und zur KNX-Anlage gewährleistet ist
  • Erforderliche Unterlagen (Pläne, Dokumentationen, Zugangsdaten) rechtzeitig bereitgestellt werden
  • Ein Ansprechpartner während der Leistungserbringung erreichbar ist
  • Die Stromversorgung und Netzwerkverbindung am Einsatzort sichergestellt ist

Für den KNX-Notdienst gelten zusätzlich folgende Regelungen:

  • Anfahrtspauschale gemäß aktueller Leistungsbeschreibung
  • Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand
  • Zuschläge für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden und Feiertagen
  • Bei Fehlalarm oder wenn der Fehler nicht in der KNX-Anlage liegt, wird mindestens die Anfahrtspauschale berechnet

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Mängelansprüchen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden an bestehenden Anlagen, die durch fehlerhafte Dokumentation oder verschwiegene Vorschäden des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Stundensatzes für die gebuchte Zeit berechnet werden.

Notdienst-Einsätze sind von der kostenfreien Stornierung ausgenommen, sobald der Auftragnehmer mit der Anfahrt begonnen hat.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen vertraulich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026

AnfragenAnrufen